Wer sein Leben lang für sich allein
aufgekommen ist, will bei
Pflegebedürftigkeit ungern Dritte
auf Dauer belasten. Deshalb gibt es
zur Schließung der finanziellen
Pflegelücke durch eine private
Pflegezusatzversicherung keine
Alternative.
Die Zusatztarife werden in drei
verschiedenen Varianten von privaten
Kranken- und Lebensversicherern
angeboten.
- Pflegerentenversicherung
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist
grundsätzlich nicht zu empfehlen.
Hierbei handelt es sich um eine
intransparente Kombination aus
Versicherungsschutz (gegen
Pflegebedürftigkeit und Tod) und
einem Sparvertrag. Die Beiträge
hierfür sind hoch. Besser ist es,
nur das reine Pflegerisiko
abzudecken und das darüber hinaus
zur Verfügung stehende Kapital
selbst anzulegen.
Die Pflegekostenvariante orientiert
sich an der gängigen Praxis der
Krankenversicherer: Erstattet werden
die tatsächlich entstandenen Kosten
(bis zu einem bestimmten
Höchstbetrag oder Prozentsatz), die
durch Rechnungen nachzuweisen sind.
Damit passt sie sich automatisch der
Kostenentwicklung an. Die Kosten für
Unterkunft und Verpflegung muss der
Versicherte allerdings selbst
tragen.
Demgegenüber wird bei der
Pflegetagegeldversicherung ein
vereinbarter Geldbetrag pro Tag
versichert. Für jeden Tag, an dem
der Versicherte ärztlich
nachgewiesen pflegebedürftig ist,
wird ohne einen Nachweis der
tatsächlichen Kosten das Tagegeld
bezahlt. Wie viel Tagegeld der
Versicherte tatsächlich bekommt,
hängt von der Pflegestufe ab. Den
vollen Tagessatz gibt es bei
Pflegestufe III. Der Vorteil: Diese
Versicherung gibt es mit und ohne
Gesundheitsfragen.
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