Alle Personen, die Anspruch auf
Leistungen aus einer sozialen oder
privaten Pflegepflichtversicherung
haben und nicht älter sind als 70
Jahre, können eine private
Pflegezusatzversicherung
abschließen.
Die 70 Jahre ist allerdings nur ein
Richtwert. Denn mittlerweile gibt es
auch Tarife, die ohne Beschränkung
des Eintrittsalters auskommen.
Pflegezusatzversicherungen können
nur bei privaten Krankenversicherern
abgeschlossen werden. Bei den
Tarifkombinationen sind die
Vorschriften der einzelnen
Krankenversicherer zu beachten. Das
gilt auch wenn Sie ein Angebot von
einer Krankenkasse bekommen. Dort
steckt eine private
Krankenversicherung hinter.
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