Als steuerlichen Anreiz können
Personen, die nach dem 31.12.1957
geboren sind, Beiträge zu einer
Pflegezusatzversicherung mit einem
zusätzlichen Höchstbetrag von 184,00
Euro für Ledige bzw. 268,00 Euro für
Verheiratete pro Jahr als
Sonderausgabenabzug in der
Steuererklärung geltend machen.
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