Bei Pflegezusatzversicherungen ist
in den meisten fällen eine Wartezeit
zu beachten. Diese beträgt
normalerweise drei Jahre - kann aber
gegen Vorlage eines ärztlichen
Gesundheitszeugnisses verkürzt oder
sogar ausgesetzt werden.
Heutzutage gibt es aber auch
Anbieter, die die
Pflegezusatzversicherung ohne
Wartezeit anbieten - also ganz
darauf verzichten.
Die Wartezeit entfällt bei fast
allen Tarifen, wenn die
Pflegebedürftigkeit durch einen
Unfall verursacht wurde.
Und hier können Sie bis zu 40
Angebote vergleichen! |